AG-Richtlinien
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AG-Richtlinien
- Über neue AG Angebote entscheidet der Vorstand in Absprache mit der Schule.
- Für jede AG wird ein AG-Sonderbeauftragter ernannt. Hier laufen alle Infos über Anmeldungen, Anmeldeschluss, Gebühren etc. zusammen. Er/sie mailt in regelmäßigen Abständen, die so entstehende Teilnehmerliste an alle Vorstandsmitglieder.
- Die Schülerzahl wird vorher gemeinsam festgelegt.
- Das Auswahlverfahren richtet sich grundsätzlich nach schon belegten AGs. Ausnahmen werden vorher abgesprochen.
- Eine Mitgliedschaft der Eltern im Förderverein hat keinen Einfluss auf das Auswahlverfahren.
- Kinder der AG-Leiter dürfen, zusätzlich zur festgelegten Teilnehmerzahl, an den AGs teilnehmen. Sie sollten in die AG-Meldeliste für die Unfallversicherung der Verbandsgemeinde aufgenommen werden.
- Die Teilnehmerliste wird dem AG-Beauftragten vorgelegt. Erst danach werden verbindliche Zusagen erteilt.
- Die Überprüfung der Qualifikation des AG-Leiters obliegt dem Vorstand und wird mit der Schule abgesprochen.
- Der Ag-Leiter protokolliert die Anwesenheit.
- Der Ag-Leiter tauscht sich mit dem AG-Beauftragten über den Verlauf der AG, Konstanz der Teilnehmerzahl und Pleiten, Pech und Pannen, sowie Besonderheiten aus.
- AG-Leiter und Vorstand entscheiden gemeinsam über eine Fortsetzung der AG und deren Rahmenbedingungen (z.B. geringere Teilnehmerzahl, anderer Veranstaltungsort...)
- Über Zuschüsse zu Ags entscheidet der Vorstand von Fall zu Fall.
- Der AG-Leiter verwaltet das Geld seiner AG für deren laufende Kosten selbständig. Der Kostenrahmen für die vorgesehenen Ausgaben, sowie die daraus resultierende Kursgebühr werden vor Beginn der AG mit dem Vorstand schriftlich festgelegt. Änderungen in der Art der Ausgaben müssen ab einem Betrag von 100 Euro erneut mit dem Vorstand abgestimmt werden. Die Erhebung zusätzlicher Kostenbeiträge muss ebenfalls mit dem Vorstand abgestimmt werden.
- Es wird für jede AG ein AG-Beauftragter ernannt. Hier laufen alle Infos über Anmeldungen, Anmeldeschluss, Gebühren zusammen. Er/sie mailt in regelmäßigen Abständen, die so entstehende aktualisierte Tabelle an alle Vorstandsmitglieder. Der zuständige AG Sonderbeauftragte sorgt bis spätestens eine Woche vor Beginn der AG dafür das der Versicherungsmeldebogen mit der Teilnehmerliste vom AG Leiter ausgefüllt und bei der Schulleitung abgegeben wird.
- Für alle Ags gilt das in der Anlage gezeigte einheitliche Informations- und Anmeldeformular als Muster/Leitfaden.
- Alle AG Leiter, die über eine eigene Ein- und Ausgabenverwaltung verfügen werden nach Abschluss der AG, eine entsprechende Übersicht erstellen und diese vom Vorstand prüfen lassen.
Stand 09.01.2007
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